Porzellan und Einfluss von Speisesäuren

Werden Porzellanglasur oder Porzellandekoration durch Speisesäuren (Essig oder Fruchtsäuren usw.) angegriffen? Diese Frage wird sehr häufig gestellt. Da unsere Porzellanglasur eine Feldspatglasur ohne jeden Bleizusatz ist, besteht keine Möglichkeit einer Bleiabgabe oder einer Beschädigung der Glasuroberfläche.

Die einzige Säure, die die Porzellanglasur angreifen kann, ist die Flußsäure, die aber im täglichen Leben überhaupt keine Rolle spielt und nur in bestimmten chemischen Prozessen Verwendung findet. Deshalb sind unsere undekorierten Porzellane, aber auch Unterglasur- bzw. Inglasurdekore vollkommen ungefährdet, denn sie liegen ja unter bzw. in der Glasur und sind von ihr vollkommen umhüllt und geschützt. Bei den Aufglasurdekoren schützt das sogenannte Bleigesetz (Bundesgesetzblatt Nr. 258 v. 23.12.60). In ihm wird die Verwendung von Bleioxyd als Flußmittel für Glasuren und Dekorationen von Koch- und Essgeschirren geregelt. Demnach ist es verboten, Geschirre herzustellen, die nach 24 Stunden in 4 %iger Essigsäure mehr als 2 Milligramm Blei pro Gefäß an die betreffende Säure abgeben.

Um dieser Gefahr zu begegnen, müssen die Dekore genügend hoch eingebrannt werden und für sie säurebeständige Farben Verwendung finden. Die neuentwickelten Glasurfarben enthalten ebenfalls kein Blei und können deshalb auch kein Blei abgeben. Nur die Glasurfarben für Rot- und Orangetöne enthalten geringe Beimischungen von Cadmium. Die Abgabewerte liegen aber auch bei diesen weit unter den von der US Food and Drug Administration, FDA festgelegten Grenzwerten, so dass auch hier keine gesundheitliche Gefährdung besteht. Der Verbraucher wird darüber hinaus durch die seit Dezember 1977 gültige DIN Norm 51032 und der mitgeltenden DIN Norm 51031 Teil 1,2,3 vor gesundheitsschädlichen Stoffen geschützt. Sie bestimmen, dass Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, kontrolliert werden müssen, ob sie beim Gebrauch gesundheitsbedenkliche Stoffe abgeben. Maßgeblich sind dabei bestimmte Grenzwerte, deren Einhaltung durch zuständige Prüfstellen einer ständigen Kontrolle unterliegen.